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OIB-Richtlinie 6 2025: Was sich bei Neubau und Energieausweis ändert

Von der Redaktion · 5. Juli 2026 · 6 Min Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze
  • Die OIB-Richtlinie 6 ist der zentrale Baustandard Österreichs für Energieeinsparung und Wärmeschutz - verbindlich wird sie, sobald die Bundesländer sie in ihre Bautechnikverordnungen übernehmen.
  • In der Fassung 2025 wird der Energieausweis mit 20 statt bisher 22 Grad Innentemperatur berechnet - dadurch fällt der ausgewiesene Heizwärmebedarf rund 12 Prozent niedriger aus.
  • Neu ist außerdem die verpflichtende Vor-Ort-Begehung für den Energieausweis - reine Schätzungen vom Schreibtisch aus sind damit passé.
  • Weil alte und neue Ausweise nicht direkt vergleichbar sind, sollten Käufer und Verkäufer auf die zugrunde liegende Fassung achten. Wirksam wird die Neuerung länderweise im Lauf des Jahres 2026.
OIB-Richtlinie 6 2025: Was sich bei Neubau und Energieausweis ändert

Was die OIB-Richtlinie 6 regelt

Hinter dem sperrigen Namen steckt der wichtigste technische Baustandard des Landes: Die OIB-Richtlinie 6 "Energieeinsparung und Wärmeschutz" legt fest, wie energieeffizient neue Gebäude sein müssen und wie der Energieausweis berechnet wird. Herausgegeben wird sie vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB); verbindlich wird sie aber erst, wenn die Bundesländer sie über ihre Bautechnikverordnungen übernehmen - deshalb gilt sie nicht überall zeitgleich.

Die zentrale Neuerung: 20 statt 22 Grad

Die auffälligste Änderung der Fassung 2025 betrifft die Berechnung: Der Energieausweis rechnet künftig mit einer Bemessungs-Innentemperatur von 20 statt bisher 22 Grad. Das klingt technisch, hat aber eine spürbare Folge - der ausgewiesene Heizwärmebedarf (HWB) fällt rund 12 Prozent niedriger aus. Ein Gebäude erscheint auf dem Papier also sparsamer, ohne dass sich baulich etwas geändert hätte. Auch die Heizgrenze wurde angepasst.

Neu: die Vor-Ort-Begehung wird Pflicht

Die zweite große Änderung stärkt die Qualität der Ausweise: Die Vor-Ort-Besichtigung des Gebäudes wird ausdrücklich verpflichtend. Bisher konnten Energieausweise teils rein rechnerisch am Schreibtisch erstellt werden - künftig muss die ausstellende Fachkraft das Gebäude tatsächlich in Augenschein nehmen. Das macht die Kennwerte belastbarer und schützt Käufer vor geschönten Werten.

Was das für Bauherren und Verkäufer bedeutet

Für die Praxis heißt das vor allem: Alte und neue Energieausweise sind nicht direkt vergleichbar. Ein Ausweis nach der Fassung 2025 zeigt einen niedrigeren HWB als ein älterer für dasselbe Haus - wer Objekte vergleicht, sollte auf die zugrunde liegende Fassung achten. Für Neubauten bleibt das Niedrigstenergiegebäude der gesetzliche Mindeststandard; ein Standardhaus im alten Sinn ist nicht mehr zulässig. Details zu den Effizienzstufen erklärt der Ratgeber zum Energiesparhaus.

Dazu kommt das neue EU-Energielabel

Parallel zur OIB-Änderung wird auch die Gebäudebewertung auf EU-Ebene vereinheitlicht: Eine EU-weite Skala von A bis G soll Energieausweise über Ländergrenzen hinweg vergleichbar machen. Für Eigentümer und Mieter wird damit auf einen Blick erkennbar, wie ein Gebäude im europäischen Vergleich dasteht.

Ab wann gilt das alles?

Verbindlich wird die Fassung 2025 nicht mit einem einzigen Stichtag, sondern länderweise im Lauf des Jahres 2026, sobald das jeweilige Bundesland sie in seine Bautechnikverordnung übernimmt. Wer baut, saniert oder eine Immobilie kauft, sollte deshalb den aktuellen Stand im eigenen Bundesland prüfen.

Häufige Fragen

Wird mein bestehender Energieausweis ungültig?

Nein. Ein gültig ausgestellter Energieausweis behält seine Gültigkeit (in der Regel zehn Jahre). Erst bei einer Neuausstellung kommt die neue Berechnung zur Anwendung - dann fällt der HWB-Wert entsprechend niedriger aus.

Muss ich wegen der neuen Richtlinie umbauen?

Nein. Die OIB-Richtlinie 6 gilt für Neubau und größere Sanierungen. Ein bestehendes, unverändertes Gebäude müssen Sie deswegen nicht nachrüsten - die Vorgaben greifen erst bei Bau- oder Sanierungsvorhaben.

Warum rechnet man jetzt mit 20 statt 22 Grad?

Die Umstellung bringt die Berechnung näher an europäische Normen und an realistische Nutzungsbedingungen heran. Sie senkt den rechnerischen Heizwärmebedarf, ändert aber nichts am tatsächlichen Verbrauch eines Hauses.