Motorbezogene Versicherungssteuer für E-Autos
- Seit 1. April 2025 zahlen Elektroautos motorbezogene Versicherungssteuer - Neuwagen wie Bestandsfahrzeuge, eingehoben über die Kfz-Haftpflichtprämie.
- Berechnet wird sie aus zwei Größen: Dauerleistung in kW minus 45 kW und Eigengewicht in kg minus 900 kg, beides in Stufen.
- Ein kompakter Stromer mit 100 kW und 1.600 kg kostet damit rund 29 Euro im Monat, ein schweres Modell mit 210 kW und 2.200 kg fast 98 Euro.
- Die NoVA-Befreiung, der Sachbezug von null Prozent beim Dienstwagen und der Vorsteuerabzug für Unternehmen bleiben unverändert bestehen.

Was sich am 1. April 2025 geändert hat
Bis dahin war das Elektroauto in Österreich von der motorbezogenen Versicherungssteuer ausgenommen - jenem Betrag, den Verbrenner-Fahrer seit jeher gemeinsam mit der Haftpflichtprämie zahlen. Mit 1. April 2025 ist diese Ausnahme gefallen. Betroffen sind, wie die WKO zur motorbezogenen Versicherungssteuer für E-Autos festhält, nicht nur Neuwagen, sondern alle Elektro-Pkw bis 3,5 Tonnen, auch die lange davor zugelassenen. Befreit bleiben allein elektrische Kleinkrafträder bis 4 kW.
Neu ist dabei nicht nur die Steuerpflicht an sich, sondern die Systematik. Bei Verbrennern hängt die Steuer an Leistung und CO2-Ausstoß. Ein Elektroauto stößt lokal nichts aus, also brauchte es eine zweite Größe - und die Wahl fiel auf das Eigengewicht. Damit trifft die Steuer schwere Fahrzeuge deutlich stärker, und Batterien sind schwer.
So wird gerechnet
Zwei Komponenten werden addiert, beide in Stufen und beide als Monatsbetrag. Von der Dauerleistung laut Zulassungsschein werden zunächst 45 kW abgezogen, vom Eigengewicht 900 kg. Was übrig bleibt, wird nach den Steuersätzen des Finanzministeriums so bewertet:
| Komponente | Stufe | Satz je Monat |
|---|---|---|
| Leistung (kW minus 45) | erste 35 kW | 0,25 Euro je kW |
| nächste 25 kW | 0,35 Euro je kW | |
| darüber | 0,45 Euro je kW | |
| Gewicht (kg minus 900) | erste 500 kg | 0,015 Euro je kg |
| nächste 700 kg | 0,030 Euro je kg | |
| darüber | 0,045 Euro je kg |
Nach unten gibt es Mindestwerte: mindestens 10 kW und mindestens 200 kg gehen in die Rechnung ein, auch wenn das Fahrzeug darunter liegt. Damit kommt selbst ein sehr kleiner, leichter Stromer auf mindestens 2,50 Euro plus 3,00 Euro, also 5,50 Euro im Monat.
Ein Beispiel Schritt für Schritt, für ein Fahrzeug mit 100 kW und 2.000 kg Eigengewicht: 100 minus 45 ergibt 55 kW, davon 35 zu 0,25 Euro (8,75 Euro) und 20 zu 0,35 Euro (7,00 Euro). 2.000 minus 900 ergibt 1.100 kg, davon 500 zu 0,015 Euro (7,50 Euro) und 600 zu 0,030 Euro (18,00 Euro). Macht 41,25 Euro im Monat - oder 495 Euro im Jahr.
Was das konkret kostet
Weil beide Komponenten progressiv gestaffelt sind, steigt der Betrag bei großen, schweren Fahrzeugen überproportional:
| Leistung / Eigengewicht | je Monat | je Jahr |
|---|---|---|
| 50 kW / 1.400 kg | 10,00 Euro | 120 Euro |
| 70 kW / 1.500 kg | 16,75 Euro | 201 Euro |
| 100 kW / 1.600 kg | 29,25 Euro | 351 Euro |
| 150 kW / 1.900 kg | 60,25 Euro | 723 Euro |
| 210 kW / 2.200 kg | 97,75 Euro | 1.173 Euro |
Zwischen dem kleinen Stadtauto und dem großen Elektro-SUV liegt damit fast der Faktor zehn. Wer vor dem Kauf rechnet, sollte die beiden Zahlen aus dem Datenblatt deshalb ernst nehmen - sie stehen für einen Fixkostenblock über die gesamte Haltedauer. Bei einem Gebrauchtwagen gilt dasselbe: Die Steuer richtet sich nach dem Fahrzeug, nicht nach dem Zulassungsdatum.
Wichtig ist die richtige Zahl für die Leistung. Maßgeblich ist die Dauerleistung laut Zulassungsschein, nicht die Spitzenleistung aus dem Prospekt. Beide unterscheiden sich bei Elektroautos oft erheblich, weil ein E-Motor kurzzeitig weit mehr abgeben kann, als er dauerhaft hält.
Plug-in-Hybride
Für Plug-in-Hybride blieb die Berechnungsmethode gleich - sie werden weiterhin nach Leistung und CO2-Wert besteuert. Verändert wurde der Abzugsbetrag beim CO2: Er liegt für Plug-in-Hybride ab 2025 nur noch bei 12 g/km, womit ihre Steuerlast im Schnitt auf das Niveau reiner Elektroautos angehoben wurde. Die frühere Sonderstellung des Teilzeitstromers ist damit weg - was die Rechnung zwischen Hybrid und reinem Elektroauto weiter in Richtung Letzterem verschiebt.
Was für E-Autos steuerlich weiter gilt
Die neue Steuer ist ein Nachteil, aber sie hebt die übrigen Vorteile nicht auf:
- NoVA-Befreiung. Fahrzeuge mit 0 g/km CO2 zahlen keine Normverbrauchsabgabe. Je nach Modell sind das bei der Erstzulassung mehrere tausend Euro.
- Sachbezug null Prozent. Wer ein elektrisches Firmenauto privat nutzt, versteuert dafür keinen Sachbezug - der größte Einzelvorteil für Dienstwagenfahrer.
- Vorsteuerabzug. Unternehmen können bei Elektro-Pkw die Vorsteuer geltend machen, was bei Verbrennern nicht geht.
- Laufende Kosten. Strom bleibt günstiger als Sprit, vor allem zu Hause geladen; dazu kommen niedrigere Wartungskosten und die THG-Prämie.
Was es für die Gesamtrechnung bedeutet
Bei einem Kompaktwagen mit rund 350 Euro Steuer im Jahr ist der Effekt überschaubar - er entspricht etwa dem, was ein vergleichbarer Verbrenner ohnehin zahlt, und wird von den niedrigeren Energiekosten meist mehr als aufgefangen. Spürbar wird es in der Oberklasse: Über 1.000 Euro im Jahr sind ein echter Posten, der sich über acht Jahre Haltedauer auf den Preis eines gebrauchten Kleinwagens summiert.
Für die Kaufentscheidung heißt das vor allem eines: Größer und schwerer ist jetzt auch steuerlich teurer. Wer beim Modellvergleich zwischen zwei Varianten schwankt, sollte die stärkere Motorisierung nicht nur nach Anschaffungspreis und Reichweite beurteilen, sondern die Steuerdifferenz über die geplante Haltedauer hochrechnen. Zwischen 150 und 210 kW liegen im Beispiel oben 450 Euro pro Jahr - bei acht Jahren also 3.600 Euro.
Häufige Fragen
Seit wann zahlen E-Autos in Österreich motorbezogene Versicherungssteuer?
Seit 1. April 2025. Betroffen sind alle Elektro-Pkw bis 3,5 Tonnen, also auch Fahrzeuge, die lange davor zugelassen wurden. Befreit bleiben nur elektrische Kleinkrafträder bis 4 kW.
Wie wird die Steuer für ein Elektroauto berechnet?
Aus zwei Teilen. Von der Dauerleistung werden 45 kW abgezogen, vom Eigengewicht 900 kg. Der Rest wird gestaffelt: 0,25 Euro je kW für die ersten 35 kW, 0,35 Euro für die nächsten 25 kW und 0,45 Euro darüber; beim Gewicht 0,015 Euro je kg für die ersten 500 kg, 0,030 Euro für die nächsten 700 kg und 0,045 Euro darüber - jeweils pro Monat.
Wie viel kostet die Steuer für ein typisches E-Auto?
Ein Modell mit 100 kW und 1.600 kg Eigengewicht kommt auf rund 29 Euro im Monat oder 351 Euro im Jahr. Bei 150 kW und 1.900 kg sind es rund 60 Euro monatlich, bei 210 kW und 2.200 kg knapp 98 Euro.
Muss ich die Steuer extra überweisen?
Nein. Sie wird gemeinsam mit der Kfz-Haftpflichtprämie von der Versicherung eingehoben und abgeführt, wie das Unternehmensserviceportal beschreibt. Den früheren Zuschlag für unterjährige Zahlung gibt es seit der Reform nicht mehr.
Bleibt die NoVA-Befreiung für Elektroautos?
Ja. Fahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km bleiben von der Normverbrauchsabgabe befreit. Auch der Sachbezug von null Prozent für elektrische Dienstwagen und der Vorsteuerabzug für Unternehmen gelten weiter.
Zählt die Spitzenleistung oder die Dauerleistung?
Die Dauerleistung laut Zulassungsschein. Sie liegt bei Elektroautos oft deutlich unter der Spitzenleistung aus dem Datenblatt - für die Steuer ist ausschließlich der eingetragene Wert maßgeblich.