E-Mobilität

THG-Prämie für E-Autos in Österreich: So holen Sie sich das Geld

Von der Redaktion · 6. Juli 2026 · 6 Min Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze
  • Halter von reinen Elektroautos (und teils Plug-in-Hybriden) können in Österreich jedes Jahr die THG-Prämie kassieren - Geld fürs eingesparte CO₂.
  • Die Prämie liegt 2026 je nach Dienstleister meist bei rund 115 bis 160 Euro pro Fahrzeug und Jahr und ist jährlich neu beantragbar.
  • Grundlage ist ein gesetzlicher Jahres-Pauschalbetrag von 1.500 kWh je E-Auto, dessen Treibhausgas-Minderungsquote über Dienstleister verkauft wird.
  • Der Aufwand ist minimal: bei einem Anbieter registrieren, den Zulassungsschein hochladen und die Prämie erhalten - nutzen sollte man es jedes Jahr.
THG-Prämie für E-Autos in Österreich: So holen Sie sich das Geld

Was die THG-Prämie ist

Die THG-Prämie - kurz für Treibhausgas-Minderungsquote - ist eine Art Belohnung dafür, dass ein Elektroauto keine fossilen Emissionen verursacht. Der Hintergrund: Mineralölfirmen müssen ihre CO₂-Bilanz gesetzlich verbessern und können sich dafür die eingesparten Emissionen von E-Auto-Haltern anrechnen lassen. Diese Quote wird gehandelt - und ein Teil des Erlöses landet als Prämie bei Ihnen. Seit 2023 können in Österreich alle Zulassungsbesitzer eines reinen Elektroautos (und je nach Anbieter auch Plug-in-Hybride) diese Quote verkaufen.

Wie viel Geld gibt es?

Die Höhe schwankt mit dem Marktpreis für die Quote und unterscheidet sich je nach Dienstleister. 2026 liegt die Prämie meist bei rund 115 bis 160 Euro pro Fahrzeug und Jahr. Manche Anbieter zahlen einen fixen Sofortbetrag aus, andere einen etwas höheren, aber unsicheren Betrag nach Abwicklung. Grundlage der Berechnung ist ein gesetzlich festgelegter Jahres-Pauschalbetrag von 1.500 Kilowattstunden je Elektroauto - unabhängig davon, wie viel Sie tatsächlich laden. Wichtig: Die Prämie lässt sich jedes Jahr neu beantragen.

So läuft die Auszahlung

Der Ablauf ist bewusst einfach gehalten - abgewickelt wird alles über spezialisierte Dienstleister, oft auch über Energieversorger, den Autohandel oder Mobilitätsclubs:

  • Anbieter wählen: Prämienhöhe, Auszahlungsart (sofort oder nachgelagert) und Seriosität vergleichen.
  • Registrieren: Online ein Konto anlegen und die Fahrzeugdaten eingeben.
  • Zulassungsschein hochladen: Ein Foto oder Scan des Zulassungsscheins genügt als Nachweis.
  • Prämie erhalten: Nach Prüfung wird der Betrag überwiesen - je nach Modell sofort oder nach der Abwicklung mit dem Mineralölunternehmen.

Der Zeitaufwand liegt bei wenigen Minuten im Jahr - für einen Betrag, den man sonst verschenkt.

Worauf Sie achten sollten

  • Sofort- oder Höchstbetrag: Eine garantierte Sofortauszahlung ist planbar; ein höherer, aber vom Marktpreis abhängiger Betrag kann sich lohnen, ist aber unsicher.
  • Ein Auto, ein Antrag pro Jahr: Die Quote lässt sich pro Fahrzeug und Jahr nur einmal verkaufen - Doppelanträge bei mehreren Anbietern sind nicht zulässig.
  • Fristen im Blick behalten: Wer das Jahr über nichts unternimmt, verschenkt die Prämie - am besten einen jährlichen Erinnerungstermin setzen.
  • Seriosität prüfen: Etablierte Anbieter mit klaren Bedingungen wählen; bei unrealistisch hohen Versprechen skeptisch sein.

Die THG-Prämie ist einer von mehreren Vorteilen, die das E-Auto trotz weggefallener Kaufprämie attraktiv machen - ein Überblick steht im Ratgeber zu den E-Auto-Förderungen, die Betriebskosten im Ratgeber zum Finanzieren.

Häufige Fragen

Bekomme ich die THG-Prämie auch für ein Leasing- oder Firmenauto?

Entscheidend ist, wer im Zulassungsschein steht. Bei Leasing- oder Firmenfahrzeugen ist das oft nicht der Fahrer, sondern die Leasinggesellschaft oder der Arbeitgeber - dann steht diesem die Prämie zu. Im Zweifel vorab klären.

Muss ich nachweisen, wie viel ich lade?

Nein. Bei reinen Elektroautos wird ein gesetzlicher Pauschalbetrag von 1.500 kWh pro Jahr angesetzt - ein individueller Ladenachweis ist nicht nötig. Das macht die Beantragung so einfach.

Ist die Prämie steuerpflichtig?

Für Privatpersonen ist die THG-Prämie in der Regel nicht einkommensteuerpflichtig. Bei betrieblich genutzten Fahrzeugen kann das anders sein - hier lohnt der Blick zum Steuerberater.