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Stromspeicher-Förderung in Österreich 2026: EAG-Zuschuss und Bundesländer

Von der Redaktion · 4. Juli 2026 · 8 Min Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze
  • Der Bund fördert Stromspeicher 2026 über den EAG-Investitionszuschuss mit 150 € pro kWh (max. 50 kWh) - aber nur zusammen mit einer neuen oder erweiterten PV-Anlage.
  • Einen Speicher allein fördert der Bund nicht. Dafür bezuschussen einzelne Länder - vor allem Kärnten, Tirol und Burgenland - auch die reine Nachrüstung.
  • Die Förderung läuft in kurzen Calls: 2026 waren April-Mai und Juni, der nächste ist 8. bis 22. Oktober - mit nur noch rund 8 Mio. Euro Restbudget.
  • Mit dem Made-in-Europe-Bonus steigt der Fördersatz um bis zu 30 %, wenn europäische Module, Wechselrichter und Speicher verbaut werden.
Stromspeicher-Förderung in Österreich 2026: EAG-Zuschuss und Bundesländer

Der EAG-Investitionszuschuss: so fördert der Bund 2026

Wer 2026 einen Heimspeicher plant, sollte eine Sache sofort wissen: Den Speicher allein bezuschusst der Bund nicht. Die zentrale Förderung ist der EAG-Investitionszuschuss aus dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz - und der fördert Stromspeicher ausschließlich gemeinsam mit einer neu errichteten oder erweiterten Photovoltaikanlage. Eine reine Nachrüstung des bestehenden Systems fällt beim Bund durch.

Der Fördersatz für den Speicher liegt 2026 bei 150 Euro pro Kilowattstunde nutzbarer Kapazität. Gefördert werden maximal 50 kWh, gedeckelt auf 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Der Speicher muss mindestens 0,5 kWh je installiertem kWp PV-Leistung fassen - eine Mini-Batterie zur großen Anlage ist also nicht förderfähig.

Auch die PV-Anlage selbst wird bezuschusst, gestaffelt nach Größe:

KategorieAnlagengrößeFördersatz
Abis 10 kWp150 €/kWp
Büber 10 bis 20 kWp140 €/kWp
Cüber 20 bis 100 kWpmax. 130 €/kWp
Düber 100 bis 1.000 kWpmax. 120 €/kWp

Abgewickelt wird die Förderung von der OeMAG (Österreichische Gesellschaft für Marktabwicklung) über die EAG-Abwicklungsstelle. Anders als beim alten Klima- und Energiefonds, der Speicher zeitweise mit 200 Euro pro kWh auch einzeln förderte, ist die PV-Kopplung inzwischen fix.

Made in Europe: bis zu 30 Prozent Aufschlag

Seit Mitte 2025 gibt es einen Bonus, der sich lohnt. Wer europäische Komponenten verbaut, bekommt einen Zuschlag auf den Fördersatz - jeweils 10 Prozent für PV-Module, Wechselrichter und Stromspeicher, in Summe also bis zu 30 Prozent mehr. Aus 150 Euro pro kWh Speicher können so 165 Euro werden. Beim Kauf lohnt es sich, den Fachbetrieb gezielt nach förderfähigen Europa-Komponenten zu fragen; der Aufpreis ist oft kleiner als der Bonus.

Die Fördercalls 2026 - und warum das Timing zählt

Die Förderung liegt nicht dauerhaft auf. Sie wird in mehreren Fördercalls vergeben, die jeweils nur rund zwei Wochen offen sind. Für 2026 stehen insgesamt 60 Mio. Euro bereit, verteilt auf drei Fenster - mit sinkendem Budget:

Call 2026ZeitraumBudget
1. Call23. April bis 11. Mai40 Mio. €
2. Call16. bis 30. Juni12 Mio. €
3. Call8. bis 22. Oktoberrund 8 Mio. €

Das heißt: Wer den Zuschuss 2026 noch will, hat nur ein Fenster - den Oktober-Call - und das kleinste Budget des Jahres. In den kleinen Kategorien gilt das Prinzip first come, first served: Wer zuerst einreicht, bekommt zuerst. Bei großen Anlagen entscheidet ein Reihungsverfahren nach gebotenem Fördersatz. Wichtig: Die Anlage darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht in Betrieb genommen worden sein.

Voraussetzungen für die Speicherförderung

Damit der Zuschuss fließt, müssen einige Punkte stimmen:

  • Kopplung an PV: Der Speicher wird nur mit einem gleichzeitigen Förderantrag für eine neue oder erweiterte PV-Anlage gefördert.
  • Mindestgröße: mindestens 0,5 kWh Speicherkapazität je installiertem kWp PV-Leistung.
  • Noch nicht in Betrieb: Antrag vor der Inbetriebnahme - wer die Anlage schon laufen hat, ist zu spät.
  • Netzanschluss: Die PV-Anlage muss ans öffentliche Stromnetz angeschlossen sein.
  • Fristen: Nach der Förderzusage gelten Umsetzungsfristen; die Endabrechnung erfolgt online.

So beantragen Sie den Zuschuss

Der Antrag läuft vollständig online über den EAG-Förderkalender der Abwicklungsstelle. Der Ablauf in Kurzform:

  • Vor dem gewünschten Call ein Benutzerkonto anlegen und die Projektdaten vorbereiten (Anlagengröße, Speicherkapazität, geplante Kosten).
  • Sobald der Call öffnet, den Antrag einbringen - bei den kleinen Kategorien zählt jede Minute, weil das Budget rasch vergeben ist.
  • Nach der Förderzusage die Anlage errichten, in Betrieb nehmen und die Endabrechnung mit Rechnungen hochladen.

Eine gute Vorbereitung mit dem Elektrofachbetrieb entscheidet oft über Erfolg oder leeres Budget. Wer erst am Tag des Calls zu planen beginnt, ist meist zu spät.

Welche Speichergröße ist sinnvoll?

Größer ist nicht automatisch besser - und weil der Bund nur 30 Prozent der Kosten zuschießt, zahlen Sie jede überflüssige Kilowattstunde großteils selbst. Als Faustregel hat sich bewährt: rund 1 kWh Speicher je 1.000 kWh Jahresstromverbrauch, grob auch 1 kWh je installiertem kWp PV-Leistung. Ein Vier-Personen-Haushalt mit etwa 4.500 kWh Verbrauch und 8-kWp-Anlage fährt also mit 5 bis 8 kWh meist optimal.

Ein zu großer Speicher wird an sonnigen Tagen nie ganz voll und an trüben nie ganz geleert - er steht teilweise nutzlos herum. Wer ein E-Auto oder eine Wärmepumpe hat, darf großzügiger dimensionieren, weil abends mehr Strom gebraucht wird. Im Zweifel lieber die PV-Anlage etwas größer wählen als den Akku: Erzeugung ist günstiger als Speicherung.

Die 0-Prozent-Umsatzsteuer ist ausgelaufen

Ein Kostenpunkt, den viele noch falsch im Kopf haben: Die befristete Umsatzsteuer-Befreiung auf Photovoltaik und Speicher ist Geschichte. Von Anfang 2024 bis 31. März 2025 galt für Anlagen bis 35 kWp und die dazugehörigen Speicher ein Nullsteuersatz. Seither gilt wieder der reguläre Satz von 20 Prozent Umsatzsteuer. Nur Verträge, die bis 6. März 2025 abgeschlossen und bis Jahresende 2025 geliefert wurden, blieben befreit.

Für einen 10-kWh-Speicher sind das grob 1.000 bis 1.800 Euro mehr als noch 2024. Der Gesetzgeber hat den Wegfall bewusst durch den auf 60 Mio. Euro aufgestockten Investitionszuschuss ersetzt - unterm Strich ein Tausch: weniger Steuervorteil, dafür ein direkter Zuschuss. Die aktuelle Rechtslage bestätigt das Finanzministerium.

Länderförderungen: wo es extra Geld gibt

Weil der Bund nur PV plus Speicher fördert, sind die Länder die einzige Chance auf Geld für die reine Nachrüstung - und die Programme unterscheiden sich stark. Der Stand für 2026:

BundeslandSpeicher-Förderung 2026
Kärnten3.000 € Pauschale für neue PV (ab 5 kWp) plus Speicher (ab 5 kWh); reine Speicher-Nachrüstung 1.000 €. Mit Bund kombinierbar.
Tirol100 €/kWh, bis 10 kWh (max. 1.000 €), Inbetriebnahme ab 2026, netzdienliche Steuerung nötig. Mit Bund kombinierbar.
Burgenland100 €/kWh nutzbarer Kapazität, bis 20 kWh (max. 2.000 €), Deckel 30 %. Prinzip Bund vor Land.
Oberösterreich150 €/kWh, bis 15 kWh (max. 2.250 €), nur für PV vor 2026, nicht mit Bund kombinierbar.
Steiermarkkeine Direktförderung; Speicher über den Sanierungsbonus (rückwirkend) mitförderbar.
Wien, NÖ, Salzburg, Vorarlbergkeine eigene Speicher-Landesförderung für Private.

Das mit Abstand großzügigste Programm hat derzeit Kärnten: Als eines der wenigen Länder gibt es dort auch für die reine Nachrüstung 1.000 Euro - genau die Lücke, die der Bund offen lässt. Achtung bei der Kombination: In Wien und Oberösterreich müssen Sie sich zwischen Bund und Land entscheiden. Die Landesbudgets sind knapp und haben eigene Fristen - prüfen Sie den aktuellen Stand vor dem Kauf direkt beim Land. Eine laufend aktualisierte Übersicht führt oesterreich.gv.at (Stand Juli 2026, Angaben ohne Gewähr).

Lohnt sich der Speicher trotz magerer Förderung?

Ehrlich gerechnet ist die Förderung ein Bonus, kein Geschäftsmodell. Ein 10-kWh-Speicher bringt beim Bund 1.500 Euro (10 × 150 Euro), in Kärnten mit Pauschale entsprechend mehr. Dem stehen grob 6.000 bis 9.000 Euro Anschaffungskosten gegenüber - der Zuschuss deckt also nur einen Teil.

Der eigentliche Hebel liegt woanders: im Eigenverbrauch. Ohne Speicher nutzt ein Haushalt grob ein Drittel seines Solarstroms selbst, den Rest speist er für wenige Cent ins Netz. Mit Speicher steigt der Eigenverbrauch auf 60 bis 70 Prozent - und jede selbst genutzte Kilowattstunde spart den vollen Strompreis von rund 29 Cent statt der mageren Einspeisevergütung. Über die Lebensdauer summiert sich das deutlich stärker als die einmalige Förderung. Ein Speicher allein amortisiert sich trotzdem meist erst nach zehn bis fünfzehn Jahren - ungefähr seiner Lebensdauer. Die Rechnung geht vor allem dann auf, wenn die Strompreise steigen und die Akkukosten weiter fallen, wie in den letzten Jahren.

Unterm Strich rechnet sich ein Speicher vor allem für Haushalte mit hohem Abendverbrauch, E-Auto oder Wärmepumpe. Wer tagsüber ohnehin fast alles selbst verbraucht, fährt mit einer größeren PV-Anlage oft besser als mit einem teuren Akku. Die Details zur Anlage selbst stehen im Ratgeber zur Photovoltaik-Förderung.

Häufige Fragen

Wird ein Stromspeicher ohne PV-Anlage gefördert?

Vom Bund nicht - der EAG-Zuschuss fördert Speicher nur mit einer neuen oder erweiterten PV-Anlage. Nur einzelne Länder wie Kärnten fördern die reine Nachrüstung.

Wie viel Speicher wird maximal gefördert?

Der Bund fördert bis 50 kWh nutzbare Kapazität mit 150 Euro/kWh, gedeckelt auf 30 Prozent der Kosten. Für Privathaushalte ist das kaum eine Grenze - übliche Heimspeicher liegen bei 5 bis 15 kWh.

Muss ich europäische Komponenten kaufen?

Nein, aber es zahlt sich aus: Der Made-in-Europe-Bonus hebt den Fördersatz um bis zu 30 Prozent, wenn Module, Wechselrichter und Speicher aus Europa stammen.

Gilt für Speicher noch die 0-Prozent-Umsatzsteuer?

Nein. Der Nullsteuersatz lief am 31. März 2025 aus, seither gelten wieder 20 Prozent Umsatzsteuer. Als Ausgleich wurde der EAG-Investitionszuschuss aufgestockt.