Förderungen

Photovoltaik-Förderung in Österreich 2026: Investitionszuschuss, Sätze & Antrag

Das Wichtigste in Kürze
  • Der EAG-Investitionszuschuss fördert 2026 PV-Anlagen mit 150 €/kWp (bis 10 kWp) bzw. 140 €/kWp (10-20 kWp), einen gleichzeitig errichteten Speicher mit 150 €/kWh.
  • Zusätzlich gibt es den Made-in-Europe-Bonus: bis zu 30 Prozent mehr, wenn Module, Wechselrichter und Speicher nachweislich in Europa produziert wurden.
  • Beantragt wird in zeitlich begrenzten Fördercalls nach dem Windhundprinzip - der Antrag muss vor der Inbetriebnahme gestellt sein. Der Call im Oktober 2026 ist der letzte im alten System.
  • Der Umsatzsteuer-Nullsatz für kleine PV-Anlagen ist mit 31. März 2025 ausgelaufen - seither gilt wieder der normale Steuersatz.
Photovoltaik-Förderung in Österreich 2026: Investitionszuschuss, Sätze & Antrag

Die Bundesförderung: der EAG-Investitionszuschuss

Die wichtigste Förderung für private PV-Anlagen ist der Investitionszuschuss aus dem Erneuerbare-Ausbau-Gesetz (EAG). Er ist ein einmaliger Zuschuss für die Errichtung oder Erweiterung einer ans Netz angeschlossenen Photovoltaikanlage - und für einen gleichzeitig errichteten Stromspeicher. 2026 wurden dafür in drei Fördercalls 128,5 Millionen Euro bereitgestellt - 60 Millionen regulär, der Rest aus Mitteln früherer Zusagen, die nie abgerufen wurden.

Die Höhe richtet sich nach der Anlagengröße:

KategorieAnlagengrößeFörderung
Abis 10 kWp150 €/kWp
Büber 10 bis 20 kWp140 €/kWp
Cüber 20 bis 100 kWpbis 130 €/kWp
Düber 100 bis 1.000 kWpbis 120 €/kWp
Speichergleichzeitig errichtet150 €/kWh

Je kleiner die Anlage, desto höher also der Satz pro Kilowatt-Peak - kleine Eigenheim-Anlagen werden bewusst am stärksten gefördert.

Der Made-in-Europe-Bonus

Seit 2025 gibt es zusätzlich einen Aufschlag für europäische Wertschöpfung: den Made-in-Europe-Bonus. Wer Komponenten einsetzt, die nachweislich in Europa produziert wurden, bekommt mehr Zuschuss. Der Bonus gilt für Module, Wechselrichter und Speicher - stammen alle drei aus europäischer Fertigung, sind bis zu 30 Prozent zusätzlich möglich. Das kann den Preisunterschied zu günstigeren Importkomponenten teilweise ausgleichen.

So läuft der Antrag: Windhundprinzip beachten

Der Zuschuss wird nicht laufend, sondern in zeitlich begrenzten Fördercalls vergeben. 2026 gab es drei davon: 23. April bis 11. Mai, 16. bis 30. Juni und 8. bis 22. Oktober. Bei Anlagen bis 20 kWp zählt das Windhundprinzip: Am ersten Tag wird ab 17 Uhr ein Ticket gezogen, und wer früher dran ist, kommt zuerst zum Zug. Im Juni war der Topf nach 33 Sekunden leer. Über 20 kWp entscheidet der niedrigste beantragte Förderbedarf je kWp.

Wichtig: Der erste Förderantrag muss gestellt sein, bevor die Anlage in Betrieb geht. Bestellen und anzahlen dürfen Sie seit 2024 schon vorher. Für die Ticketziehung braucht es den Einspeisezählpunkt vom Netzbetreiber. Der Oktober-Call ist der letzte dieser Art: Ab 2027 soll ein Speicherbonus den PV-Zuschuss ersetzen, beantragt laufend nach Fertigstellung - die Details stehen im Beitrag PV-Förderung ab 2027: Speicherbonus statt Fördercall.

Umsatzsteuer: Nullsatz ist Geschichte

2024 und Anfang 2025 galt für kleine PV-Anlagen (bis 35 kWp) ein Umsatzsteuer-Nullsatz - die Anlage war damit effektiv 20 Prozent billiger. Diese Regelung wurde vorzeitig mit 31. März 2025 abgeschafft. Seit 1. April 2025 gilt wieder der reguläre Steuersatz. Wer heute plant, sollte also nicht mehr mit dem Nullsatz rechnen - der Investitionszuschuss bleibt aber die zentrale Stütze.

Rechenbeispiel: 10-kWp-Anlage mit Speicher

Eine typische Eigenheim-Anlage mit 10 kWp und einem 10-kWh-Speicher:

  • PV-Zuschuss: 10 kWp × 150 €/kWp = 1.500 €
  • Speicher-Zuschuss: 10 kWh × 150 €/kWh = 1.500 €
  • Summe (ohne Bonus): 3.000 €

Kommen europäische Komponenten und damit der Made-in-Europe-Bonus dazu, steigt der Betrag entsprechend. Die genauen Speichersätze und Bedingungen finden Sie im Ratgeber zur Stromspeicher-Förderung.

Landesförderungen und Einspeisung

Zusätzlich zum Bund fördern einige Bundesländer und Gemeinden PV-Anlagen - kombinierbar mit dem EAG-Zuschuss. Und für den Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen, gibt es zwei Wege: die Einspeisung gegen Vergütung - was die Einspeisetarife derzeit bringen, hängt am Börsenpreis - oder das Teilen in einer Energiegemeinschaft, was meist deutlich mehr bringt als der reine Einspeisetarif.

Häufige Fragen

Lohnt sich Photovoltaik trotz weggefallener Umsatzsteuer-Befreiung?

In der Regel ja. Durch gesunkene Anschaffungspreise, den Investitionszuschuss und die hohen Strompreise amortisiert sich eine gut geplante Anlage meist in rund zehn Jahren - und produziert danach viele Jahre günstigen Eigenstrom.

Wo beantrage ich den Zuschuss?

Die Registrierung läuft über die EAG-Abwicklungsstelle. Aktuelle Termine und Details bieten die WKO, die EAG-Abwicklungsstelle und der Bundesverband PV Austria.