Erneuerbare Energie

Energiegemeinschaften in Österreich: So teilen Sie günstigen Ökostrom

Von der Redaktion · 4. Juli 2026 · 10 Min Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze
  • In einer Energiegemeinschaft erzeugen und teilen mindestens zwei Teilnehmer gemeinsam Strom - etwa Nachbarn, die den Überschuss einer PV-Anlage untereinander verteilen.
  • Der größte Vorteil: In einer lokalen Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) entfallen bis zu 57 Prozent des Netznutzungsentgelts, dazu Elektrizitätsabgabe und Förderbeitrag.
  • Voraussetzung ist ein Smart Meter mit aktiviertem Opt-in bei allen Mitgliedern - die Zuordnung läuft über Viertelstundenwerte.
  • Mitte 2025 gab es über 3.800 Erneuerbare Energiegemeinschaften (EEG) plus mehr als 3.500 gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen - Tendenz stark steigend. Ab 1. Oktober 2026 werden bestehende automatisch ins neue ElWG-System überführt.
Energiegemeinschaften in Österreich: So teilen Sie günstigen Ökostrom

Was eine Energiegemeinschaft ist

Eine Energiegemeinschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmern, die gemeinsam Strom erzeugen und untereinander verbrauchen. Das klassische Bild: Ein Haus mit großer PV-Anlage produziert mittags mehr Strom, als es selbst braucht. Statt den Überschuss zum niedrigen Einspeisetarif ins Netz zu schicken, teilt es ihn mit den Nachbarn - die dafür weniger zahlen als für Netzstrom, während der Erzeuger mehr bekommt als beim Einspeisen. Beide gewinnen, der Strom bleibt in der Region.

Möglich gemacht hat das erst das Erneuerbare-Ausbau-Gesetz. Seither wächst die Zahl rasant: Mitte 2025 zählte die E-Control bereits über 3.800 Erneuerbare Energiegemeinschaften (EEG), dazu kamen mehr als 3.500 gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen.

EEG, BEG, GEA: die drei Modelle

Der Begriff Energiegemeinschaft ist ein Sammelbegriff. Dahinter stecken drei Ausprägungen:

  • Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG): Das häufigste Modell. Die Mitglieder müssen räumlich nahe beisammen sein (im selben Netzbereich) und nutzen ausschließlich erneuerbaren Strom. Dafür gibt es die größten Vergünstigungen.
  • Bürgerenergiegemeinschaft (BEG): Nicht an die geografische Nähe gebunden - Mitglieder können österreichweit verteilt sein. Dafür sind die Netzrabatte geringer, und es darf auch Strom aus anderen Quellen gehandelt werden.
  • Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA): Der Klassiker im Mehrparteienhaus - etwa eine PV-Anlage am Dach, deren Strom die Wohnungen im selben Haus teilen.

Der größte Vorteil: bis zu 57 Prozent weniger Netzentgelt

Der eigentliche Hebel liegt bei den Netzkosten. Wird Strom innerhalb einer lokalen EEG geteilt, muss er nur über die unterste Netzebene fließen - nicht über das gesamte überregionale Netz. Der Gesetzgeber belohnt das mit spürbaren Rabatten:

  • Bis zu 57 Prozent Reduktion auf den Arbeitspreis des Netznutzungsentgelts in lokalen EEGs.
  • Wegfall der Elektrizitätsabgabe auf den geteilten Strom.
  • Wegfall des Erneuerbaren-Förderbeitrags - eine Vergünstigung, die weiterhin ausschließlich EEG-Mitgliedern vorbehalten ist.

Für den geteilten Strom selbst zahlt man nur den Preis, den die Gemeinschaft intern vereinbart - meist irgendwo zwischen Einspeisetarif und Netzstrompreis, sodass beide Seiten profitieren.

Was Sie zum Mitmachen brauchen

Die Einstiegshürde ist niedriger, als viele denken. Nötig ist:

  • Ein Smart Meter mit aktiviertem Opt-in: Die Zuordnung, wer wann wie viel geteilten Strom bekommen hat, läuft über Viertelstundenwerte. Ohne aktiviertes Opt-in geht es nicht - wie das funktioniert, steht im Ratgeber zum Smart Meter.
  • Eine Rechtsform: Die Gemeinschaft muss als Verein, Genossenschaft oder ähnliche Struktur organisiert sein. Vorlagen und Software-Plattformen nehmen einem heute den Großteil der Bürokratie ab.
  • Nicht zwingend eine eigene Anlage: Man kann auch rein als Verbraucher beitreten und günstigen lokalen Ökostrom beziehen, ohne selbst zu erzeugen.

Was das ElWG 2026 ändert

Der rechtliche Rahmen wird 2026 modernisiert. Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) werden bestehende Energiegemeinschaften mit 1. Oktober 2026 automatisch in das neue System überführt - eine Neugründung ist ausdrücklich nicht nötig. Gleichzeitig eröffnet das ElWG neue Möglichkeiten: Auch Bürgerenergiegemeinschaften sollen künftig im lokalen und regionalen Nahbereich teilen und damit die reduzierten Netzentgelte nutzen können. Wer schon Mitglied ist, muss also nichts tun; wer neu einsteigt, findet ab Herbst 2026 einen erweiterten Rahmen vor.

Lohnt sich das für mich?

Für PV-Besitzer, die regelmäßig Überschuss haben, ist eine Energiegemeinschaft fast immer attraktiv: Der Überschuss bringt mehr ein als beim Einspeisen. Für reine Verbraucher lohnt es sich, wenn eine lokale Gemeinschaft in der Nähe Platz hat - der geteilte Strom ist meist günstiger als der Netzstrom, plus die entfallenden Abgaben. Am größten ist der Effekt für alle, die ihren Verbrauch in die Erzeugungszeiten legen können, also etwa E-Auto oder Warmwasser mittags laden. Kombiniert mit einem Stromspeicher lässt sich der Anteil des geteilten Stroms weiter erhöhen.

Häufige Fragen

Kann ich in mehreren Energiegemeinschaften Mitglied sein?

Ja, die Teilnahme an mehreren Gemeinschaften gleichzeitig ist möglich - etwa in einer lokalen EEG mit den Nachbarn und zusätzlich in einer überregionalen BEG.

Wie finde ich eine Energiegemeinschaft in meiner Nähe?

Anlaufstelle ist die offizielle Plattform energiegemeinschaften.gv.at mit Leitfäden und Kontakten. Viele Gemeinden und Energieversorger bieten inzwischen eigene Gemeinschaften an. Eine kompakte Übersicht der Modelle gibt es auch beim Smart Meter Portal.