Das Erneuerbare-Ausbau-Gesetz (EAG): Österreichs Weg zu 100 % Ökostrom
- Das EAG von 2021 hat ein klares Ziel: Bis 2030 soll Österreich seinen Strom bilanziell zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen decken - ein Zubau von 27 Terawattstunden.
- Verteilt ist das auf 11 TWh Photovoltaik, 10 TWh Windkraft, 5 TWh Wasserkraft und 1 TWh Biomasse.
- Erreicht werden soll das über drei Hebel: Investitionszuschüsse, die Marktprämie für eingespeisten Strom und die neuen Energiegemeinschaften.
- Ab Oktober 2026 löst das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) Teile des Rahmens ab und überführt bestehende Energiegemeinschaften automatisch.

Was das EAG regelt
Das Erneuerbare-Ausbau-Gesetz, kurz EAG, ist seit 2021 das Herzstück der österreichischen Klimapolitik im Stromsektor. Sein Kernziel ist so einfach wie ehrgeizig: Bis 2030 soll Österreich seinen Stromverbrauch bilanziell zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen decken. Dafür muss die Ökostromerzeugung um 27 Terawattstunden wachsen - aufgeteilt auf 11 TWh Photovoltaik, 10 TWh Windkraft, 5 TWh Wasserkraft und 1 TWh Biomasse.
Um das zu erreichen, schafft das Gesetz nicht nur Ziele, sondern auch die Werkzeuge und das Geld. Es regelt, wer wie viel Förderung bekommt, wie eingespeister Strom vergütet wird und wie sich Bürgerinnen und Bürger direkt am Ausbau beteiligen können.
Die drei Hebel des EAG
Der Ausbau ruht auf drei Säulen:
- Investitionszuschuss: Ein einmaliger Zuschuss zu den Anschaffungskosten - etwa für eine PV-Anlage oder einen Stromspeicher. Vergeben wird er in mehreren Fördercalls pro Jahr über die EAG-Abwicklungsstelle.
- Marktprämie: Statt eines einmaligen Zuschusses können vor allem größere Anlagen eine laufende Vergütung auf den eingespeisten Strom erhalten. Diese gleitende Marktprämie zahlt die Differenz zwischen einem in der Ausschreibung festgelegten Wert (dem anzulegenden Wert) und dem tatsächlichen Marktpreis - monatlich über 20 Jahre. Jährlich werden mindestens zwei Ausschreibungsrunden mit zusammen mindestens 700 Megawatt vergeben.
- Energiegemeinschaften: Erstmals dürfen sich mehrere Haushalte, Betriebe oder Gemeinden zusammenschließen, um selbst erzeugten Strom gemeinsam zu nutzen - mit spürbaren Rabatten auf das Netzentgelt. Mehr dazu im Ratgeber zu den Energiegemeinschaften.
Wie der Ausbau finanziert wird
Die Förderungen kommen nicht aus dem Nichts. Finanziert werden sie über einen Förderbeitrag, der grundsätzlich über die Stromrechnung aller Verbraucher eingehoben wird. In den Energiekrisenjahren 2022 bis 2024 hat die Regierung diesen Beitrag zur Entlastung der Haushalte ausgesetzt - er lag zeitweise bei null. Mit der Normalisierung der Preise kehrt die reguläre Finanzierung schrittweise zurück. Mitglieder einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft sind davon weiterhin ausgenommen - ein weiterer Anreiz, sich zusammenzuschließen.
Was das neue ElWG bringt
Der rechtliche Rahmen entwickelt sich weiter. Mit dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) kommt eine umfassende Modernisierung des Strommarkts. Für die meisten spürbar wird es vor allem bei den Energiegemeinschaften: Bestehende Gemeinschaften werden mit 1. Oktober 2026 automatisch in das neue System überführt - niemand muss neu gründen. Gleichzeitig eröffnet das ElWG erweiterte Möglichkeiten, Strom gemeinschaftlich zu nutzen und die reduzierten Netzentgelte zu bekommen.
Wo es beim Ausbau hakt
Auf dem Papier ist das EAG ein starker Rahmen - in der Praxis hakt es an mehreren Stellen. Der PV-Ausbau läuft zwar schnell, doch bei der Windkraft bremsen lange Genehmigungsverfahren und regionale Widerstände. Und der Netzausbau kommt dem Zubau an Erzeugung nicht hinterher: Immer öfter müssen Anlagen abgeregelt werden, weil das Netz die Leistung nicht aufnehmen kann. Ob das 100-Prozent-Ziel exakt 2030 erreicht wird, gilt daher als ambitioniert - die Richtung stimmt, das Tempo ist die offene Frage.
Was das EAG für Sie konkret bedeutet
Für Hauseigentümer heißt das EAG vor allem: Es gibt Geld für die eigene Anlage. Wer eine PV-Anlage plant, nutzt den Investitionszuschuss; wer den Überschuss vermarkten will, die Marktprämie oder einen Einspeisevertrag; wer mit Nachbarn teilen möchte, gründet oder tritt einer Energiegemeinschaft bei. Das Gesetz ist damit weniger ein abstraktes Klimaziel als ein praktischer Werkzeugkasten - und die konkreten Fördersätze finden Sie in unseren Ratgebern zu Photovoltaik und Stromspeicher. Aktuelle Details zu Programmen und Terminen führt die EAG-Abwicklungsstelle.
Häufige Fragen
Erreicht Österreich das 100-Prozent-Ziel bis 2030?
Der Ausbau von Photovoltaik läuft schnell, bei Windkraft und Netzausbau gibt es dagegen Verzögerungen. Ob das Gesamtziel exakt 2030 erreicht wird, gilt als ambitioniert - die Richtung stimmt, das Tempo ist die offene Frage.
Gilt das EAG auch für kleine PV-Anlagen am Eigenheim?
Ja. Gerade kleine Anlagen bis 10 kWp profitieren vom höchsten Investitionszuschuss pro Kilowatt-Peak. Der Antrag läuft in denselben Fördercalls wie für große Anlagen.