Einspeisetarife für Photovoltaik in Österreich
- Der OeMAG-Marktpreis für Photovoltaik liegt seit April 2026 bei 6,772 Cent pro Kilowattstunde - im Jänner waren es noch 8,842 Cent.
- Eine selbst verbrauchte Kilowattstunde ist rund viermal so viel wert wie eine eingespeiste: Sie ersetzt Strom für etwa 29 Cent, gegenüber knapp 7 Cent Vergütung.
- Zwei Wege führen zum Geld: die gesetzliche Abnahme durch die OeMAG zum Marktpreis oder ein Einspeisetarif beim Energieversorger, meist gekoppelt an einen Liefervertrag.
- Einkünfte aus der Einspeisung sind bis 12.500 Kilowattstunden pro Jahr einkommensteuerfrei, wenn die Anlage höchstens 35 kWp Engpassleistung hat.

Was eine eingespeiste Kilowattstunde wert ist
Seit April 2026 vergütet die OeMAG Photovoltaikstrom mit 6,772 Cent je Kilowattstunde. Im Jänner waren es noch 8,842 Cent, im März nur 5,720 Cent. Diese Zahl ist der wichtigste Bezugspunkt für jede PV-Anlage im Land - und sie erklärt, warum sich die Wirtschaftlichkeitsrechnung in den vergangenen Jahren gedreht hat.
Denn dem stehen rund 29 Cent gegenüber, die ein Haushalt für bezogenen Strom zahlt. Wer eine Kilowattstunde selbst verbraucht, spart also den vollen Bezugspreis - wer sie einspeist, bekommt gut ein Viertel davon. Eigenverbrauch ist damit rund viermal so viel wert wie Einspeisung. Alles, was die Eigenverbrauchsquote hebt, zahlt sich stärker aus als jede Optimierung des Einspeisetarifs.
Zwei Wege, den Überschuss zu verkaufen
Für den Strom, der nicht im Haus bleibt, gibt es in Österreich zwei Abnehmer-Typen:
- Die OeMAG, die Ökostromabwicklungsstelle. Sie ist als einzige gesetzlich zur Abnahme verpflichtet und zahlt den Marktpreis abzüglich der Ausgleichsenergiekosten. Ihre Marktpreis-Bilanzgruppe steht allen erneuerbaren Anlagen bis unter 500 kW Engpassleistung offen - bei Photovoltaik also praktisch jeder Dachanlage.
- Energieversorger, die Einspeisetarife freiwillig anbieten. Die Konditionen sind Verhandlungssache und meist an einen Stromliefervertrag beim selben Anbieter gekoppelt: Wer dort auch Kunde ist, bekommt den besseren Einspeisetarif.
Die OeMAG ist damit das Auffangnetz: Findet sich kein Versorger mit brauchbaren Konditionen, bleibt immer der Marktpreis. Umgekehrt ist der Wechsel dorthin an eine Bedingung geknüpft - die Anlage muss in die Bilanzgruppe der OeMAG überführt werden, und solange ein aufrechter Vertrag über einen geförderten Fördertarif läuft, gibt es keinen Zugang zum Marktpreis.
Ein dritter Weg führt an beiden vorbei: In einer Energiegemeinschaft geben Sie den Überschuss direkt an Nachbarn oder Mitglieder ab, zu einem selbst vereinbarten Preis. Der liegt typischerweise zwischen Einspeisetarif und Haushaltsstrompreis - beide Seiten gewinnen.
Wie der OeMAG-Marktpreis zustande kommt
Der Marktpreis ist kein politisch gesetzter Fördertarif, sondern bildet die Strombörse ab. Ermittelt wird er monatlich und im Nachhinein und zu Beginn des Folgemonats veröffentlicht - was zuletzt gezahlt wurde, steht also immer erst hinterher fest. Die von der OeMAG veröffentlichten Marktpreise für 2026:
| Monat 2026 | Photovoltaik und andere | Windkraft |
|---|---|---|
| Jänner | 8,842 ct/kWh | 8,796 ct/kWh |
| Februar | 8,457 ct/kWh | 8,411 ct/kWh |
| März | 5,720 ct/kWh | 5,674 ct/kWh |
| April bis Juni | 6,772 ct/kWh | 6,726 ct/kWh |
Die Berechnung stützt sich auf zwei Größen aus dem Ökostromgesetz: den Quartalsmarktpreis nach § 41 Abs. 1 und den mengengewichteten Day-Ahead-Stundenpreis nach § 41 Abs. 2a. Davon abgezogen werden nach § 13 Abs. 3 ÖSG 2012 die durchschnittlichen Ausgleichsenergiekosten des Vorjahres, für 2026 also 0,408 Cent je Kilowattstunde bei Photovoltaik und 0,454 Cent bei Windkraft.
Wichtig sind die beiden Leitplanken: Nach oben ist der ungekürzte Quartalsmarktpreis abzüglich Ausgleichsenergie die Grenze, nach unten dürfen es nicht weniger als 60 Prozent dieses Quartalsmarktpreises sein. Genau diese Untergrenze greift seit April 2026 - der stundengewichtete Preis für Solarstrom liegt inzwischen so deutlich unter dem allgemeinen Marktpreis, dass ohne diese Regel noch weniger herauskäme.
Der Grund dafür ist die Mittagsspitze. An sonnigen Tagen speisen alle Anlagen gleichzeitig ein, der Börsenpreis fällt in diesen Stunden gegen null oder darunter. Weil Photovoltaik ihren Strom fast ausschließlich in genau diesen Stunden liefert, ist ihr mengengewichteter Erlös strukturell niedriger als der Durchschnittspreis über den Tag. Das ist kein Ausreißer, sondern der neue Normalzustand - und die Rechtfertigung dafür, jede Kilowattstunde lieber selbst zu verbrauchen oder in den Speicher zu schieben.
Überschuss- oder Volleinspeisung: die Rechnung
Bei der Überschusseinspeisung verbrauchen Sie zuerst selbst und verkaufen nur den Rest. Bei der Volleinspeisung geht die gesamte Produktion ins Netz, der eigene Haushaltsstrom wird ganz normal zugekauft. Was das ausmacht, zeigt eine 10-kWp-Anlage mit rund 10.000 Kilowattstunden Jahresertrag, gerechnet mit 29 Cent Bezugspreis und 6,772 Cent Einspeisung:
| Variante | Selbst verbraucht | Eingespeist | Jahresnutzen |
|---|---|---|---|
| Volleinspeisung | 0 kWh | 10.000 kWh (677 Euro) | rund 677 Euro |
| Überschuss ohne Speicher (30 %) | 3.000 kWh (870 Euro) | 7.000 kWh (474 Euro) | rund 1.344 Euro |
| Überschuss mit Speicher (65 %) | 6.500 kWh (1.885 Euro) | 3.500 kWh (237 Euro) | rund 2.122 Euro |
Die Eigenverbrauchsquote ohne Speicher liegt im Einfamilienhaus typischerweise bei 25 bis 35 Prozent, mit Batteriespeicher bei 60 bis 70 Prozent. Der Sprung von der Voll- zur Überschusseinspeisung bringt in diesem Beispiel also fast das Doppelte, der Speicher noch einmal gut 750 Euro im Jahr. Ob sich der Speicher rechnet, hängt an seinem Preis und an der Förderung - die Größenordnung des Effekts steht damit aber fest.
Volleinspeisung bleibt trotzdem nicht sinnlos. Sie passt dort, wo tagsüber niemand da ist und auch kein Speicher etwas ändert - etwa bei einem Wochenendhaus, einer Scheune oder einer reinen Anlagenfläche ohne nennenswerten eigenen Verbrauch. Sobald aber eine Wärmepumpe, eine Wallbox oder ein Warmwasserspeicher im Haus sind, kippt die Rechnung eindeutig zugunsten des Eigenverbrauchs.
Wie Sie mehr aus dem Überschuss holen
Am Einspeisetarif selbst lässt sich wenig drehen - er folgt der Börse. Drei Hebel gibt es trotzdem:
- Verbrauch in die Sonnenstunden legen. Waschmaschine, Geschirrspüler, Warmwasserbereitung und das Laden des Autos zwischen zehn und sechzehn Uhr - das ist der billigste Speicher, den es gibt. Ein Energiemanagementsystem übernimmt das automatisch.
- Den Bezugsvertrag mitdenken. Weil viele Versorger den besseren Einspeisetarif nur eigenen Kunden geben, sollte man Einspeise- und Bezugstarif immer gemeinsam vergleichen. Ein hoher Einspeisetarif nützt wenig, wenn der Bezugspreis dafür zwei Cent über dem Markt liegt. Der Tarifkalkulator der E-Control führt beide Seiten unter dem Punkt Überschusseinspeisung zusammen.
- Die Anlagengröße im Blick behalten. Ab 2027 gilt ein Versorgungsinfrastrukturbeitrag von 0,05 Cent je eingespeister Kilowattstunde - Anlagen bis 20 kW sind ausgenommen, was praktisch jede Hausdachanlage abdeckt.
- Dynamische Tarife prüfen. Wer stundenweise nach Börsenpreis bezieht, kann den teuren Abendbezug meiden und den Speicher nachts günstig füllen. Das wirkt auf der Bezugsseite oft stärker als jede Verhandlung über den Einspeisetarif.
Steuern auf die Einspeisung
Einkünfte aus eingespeistem Strom sind grundsätzlich steuerpflichtig - für private Anlagen gibt es aber eine großzügige Befreiung. Steuerfrei bleiben Einkünfte aus der Einspeisung von bis zu 12.500 Kilowattstunden pro Jahr, sofern die Anlage höchstens 35 kWp Engpassleistung und 25 kW Anschlussleistung hat - die Details zur steuerlichen Beurteilung von Photovoltaikanlagen hat die WKO zusammengefasst. Diese Grenzen gelten seit 1. Jänner 2023; davor lag die Engpassleistungsgrenze bei 25 kWp.
Entscheidend ist die Bauart der Regel: Es handelt sich um einen Freibetrag, nicht um eine Freigrenze. Wer 15.000 Kilowattstunden einspeist, versteuert nur den Anteil, der auf die darüber liegenden 2.500 Kilowattstunden entfällt - nicht die gesamten Einkünfte. Für die typische Dachanlage im Einfamilienhaus bedeutet das in der Praxis: kein Thema. Bei rund 7.000 eingespeisten Kilowattstunden bleibt alles steuerfrei, und eine Einkommensteuererklärung ist dafür nicht nötig.
Umsatzsteuerlich ist der Verkauf an ein Energieversorgungsunternehmen eine unternehmerische Lieferung. Solange der Jahresumsatz unter der Kleinunternehmergrenze von 55.000 Euro bleibt - wovon eine Hausdachanlage weit entfernt ist - fällt keine Umsatzsteuer an. Wer die Grenzen überschreitet oder die Anlage betrieblich nutzt, sollte das mit der Steuerberatung klären, bevor die Anlage in Betrieb geht. Das Finanzministerium erklärt die Behandlung der Überschusseinspeisung bei Privatpersonen im Detail.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Einspeisevergütung in Österreich 2026?
Der Marktpreis der OeMAG für Photovoltaik lag im Jänner 2026 bei 8,842 Cent pro Kilowattstunde, im März bei 5,720 Cent und von April bis Juni bei 6,772 Cent. Energieversorger vergüten je nach Vertrag ähnlich viel, teils etwas mehr, wenn man auch Strom von ihnen bezieht.
Muss mir jemand den Solarstrom abnehmen?
Zur Abnahme verpflichtet ist nur die OeMAG, und zwar zum Marktpreis abzüglich der Ausgleichsenergiekosten. Ihre Marktpreis-Bilanzgruppe steht Anlagen bis unter 500 kW Engpassleistung offen. Energieversorger bieten Einspeisetarife freiwillig an und können Konditionen und Verfügbarkeit selbst festlegen.
Lohnt sich Volleinspeisung?
Für Haushalte in aller Regel nicht. Eine selbst verbrauchte Kilowattstunde ersetzt Strom für rund 29 Cent, eine eingespeiste bringt knapp 7 Cent. Volleinspeisung rechnet sich nur dort, wo tagsüber praktisch kein Strom gebraucht wird.
Muss ich die Einspeisung versteuern?
Einkünfte aus der Einspeisung von bis zu 12.500 Kilowattstunden pro Jahr sind einkommensteuerfrei, wenn die Anlage höchstens 35 kWp Engpassleistung und 25 kW Anschlussleistung hat. Das ist ein Freibetrag - nur der darüber liegende Teil ist steuerpflichtig.
Kann ich den Abnehmer für meinen Überschussstrom wechseln?
Ja. Wer zur OeMAG wechseln will, muss die Anlage in deren Bilanzgruppe überführen; solange ein aufrechter Vertrag über einen geförderten Fördertarif besteht, ist der Marktpreis nicht zugänglich. Beim Wechsel zwischen Versorgern gelten die jeweiligen Kündigungsfristen des Einspeisevertrags.
Warum sinkt der Einspeisetarif, obwohl Strom teuer ist?
Weil Photovoltaik fast ausschließlich zur Mittagszeit liefert, wenn alle Anlagen gleichzeitig einspeisen und der Börsenpreis in den Keller geht. Vergütet wird der mengengewichtete Preis genau dieser Stunden - und der liegt strukturell unter dem Tagesdurchschnitt, an dem sich der Haushaltstarif orientiert.