Energiewirtschaft

Das ElWG: was sich für Stromkunden ändert

Das Wichtigste in Kürze
  • Der Nationalrat hat das ElWG am 11. Dezember 2025 mit Zweidrittelmehrheit beschlossen - als Teil des Günstiger-Strom-Gesetzes.
  • Seit 1. April 2026 gilt der Sozialtarif: 6 Cent je Kilowattstunde bis zu einem Jahresverbrauch von 2.900 kWh, für Haushalte, die vom ORF-Beitrag befreit sind.
  • Preiserhöhungen müssen mit gestiegenen Kosten begründet werden und binnen sechs Monaten zurückgenommen werden, wenn der Grund wegfällt.
  • Ab 1. Jänner 2027 kommt eine völlig neue Netzentgeltstruktur; PV-Anlagen bis 20 kW speisen weiterhin kostenfrei ein.
Das ElWG: was sich für Stromkunden ändert

Was das ElWG ist

Am 11. Dezember 2025 hat der Nationalrat mit Zweidrittelmehrheit das Günstiger-Strom-Gesetz beschlossen. Kernstück ist das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), das die Spielregeln des österreichischen Strommarkts neu ordnet; dazu kommen das Energiearmut-Definitionsgesetz und eine Novelle des Energie-Control-Gesetzes. Der Bundesrat gab die nötige Mehrheit, die Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgte. Die Branchenvertretung Oesterreichs Energie hat die Neuregelung des Strommarkts im Detail aufbereitet.

Hintergrund ist die überarbeitete EU-Strombinnenmarkt-Richtlinie, deren Vorgaben Österreich in nationales Recht gießen musste. Bemerkenswert ist ein Punkt, der über den Strommarkt hinausreicht: Das ElWG verankert erstmals das Klimaneutralitätsziel 2040 - und weil es eine Zweidrittelmaterie ist, lässt es sich nicht mit einfacher Mehrheit wieder streichen.

Für Haushalte ist vor allem der Zeitplan interessant. Vieles trat sofort in Kraft, die zentralen Punkte für Endkunden aber gestaffelt:

TerminWas in Kraft tritt
1. April 2026Sozialtarif, Vertragsrechte, Angebotsvergleich, Ratenzahlungen
1. Oktober 2026der Großteil der neuen Regeln für Energiegemeinschaften
1. Jänner 2027neue Netzentgeltstruktur, Versorgungsinfrastrukturbeitrag

Der Sozialtarif

Die sichtbarste Neuerung: Seit 1. April 2026 gibt es einen bundesweit einheitlichen, gestützten Strompreis für einkommensschwache Haushalte. Er liegt bei 6 Cent je Kilowattstunde und gilt bis zu einem Jahresverbrauch von 2.900 Kilowattstunden - also für den typischen Verbrauch eines Ein- bis Zweipersonenhaushalts. Was darüber hinausgeht, wird zu einem Preis abgerechnet, den die E-Control quartalsweise aus den Großhandelspreisen ableitet.

Anspruchsberechtigt sind Haushalte, die vom ORF-Beitrag befreit sind. Diese Anknüpfung ist bewusst gewählt: Die Befreiung ist eine bestehende, geprüfte Kategorie, es braucht also keinen zweiten Antragsweg mit eigener Einkommensprüfung. Verpflichtet zum Angebot ist jeder Stromlieferant, der Haushaltskunden beliefert - man muss also nicht zu einem bestimmten Anbieter wechseln.

Zum Vergleich: Ein Haushalt zahlt derzeit im Schnitt rund 29 Cent je Kilowattstunde. Bei 2.900 Kilowattstunden ist der Sozialtarif damit etwa 650 Euro im Jahr günstiger als ein durchschnittlicher Vertrag. Getragen werden die Kosten primär von den Lieferanten; erst oberhalb von 60 Millionen Euro im Jahr springt der Bund ein. Wer generell wissen will, welche Hilfen es bei hohen Energiekosten gibt, findet sie im Überblick zu Energiearmut und Heizkostenzuschuss.

Neue Rechte im Stromvertrag

Der zweite große Block betrifft alle Kunden, nicht nur einkommensschwache. Preisänderungen bleiben erlaubt, sind aber an Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen mit tatsächlich gestiegenen Kosten begründet werden und dürfen die Gewinnspanne nicht wesentlich erhöhen.
  • Fällt der Grund weg oder schwächt er sich ab, muss der Preis binnen sechs Monaten wieder sinken. Bisher blieben Erhöhungen oft stehen, wenn die Börsenpreise längst gefallen waren.
  • Kunden sind rechtzeitig und transparent zu informieren und können uneingeschränkt kündigen.

Dazu kommt ein Anspruch auf Auswahl: Lieferanten müssen sowohl Festpreis- als auch dynamische Tarife anbieten und vorab umfassend über Chancen und Risiken beider Varianten informieren. Wer sich für die börsengekoppelte Variante interessiert, findet die Mechanik im Ratgeber zu den dynamischen Stromtarifen.

Rechnungen, Abrechnung, Vergleich

Stromrechnungen müssen künftig klarer strukturiert sein: Energiepreis, Netzentgelte sowie Steuern und Abgaben sind getrennt und nachvollziehbar auszuweisen. Das klingt nach einer Formalie, ist aber die Voraussetzung dafür, dass man überhaupt beurteilen kann, welcher Teil der Rechnung sich durch einen Anbieterwechsel beeinflussen lässt - nämlich nur der Energieanteil, während Netzkosten und Abgaben feststehen.

Wer einen Smart Meter hat, kann statt der Jahresabrechnung eine monatliche Abrechnung verlangen. Elektronische Kommunikation wird zum Normalfall, Papier gibt es weiterhin auf Wunsch. Und die E-Control stellt mit dem Tarifkalkulator ein kostenloses Vergleichsinstrument bereit, das Angebote gegenüberstellt.

Energiegemeinschaften und Peer-to-Peer

Ab 1. Oktober 2026 gilt der Großteil der neuen Regeln für Energiegemeinschaften. Neu ist vor allem der Peer-to-Peer-Handel: Strom aus der eigenen PV-Anlage darf direkt an andere verkauft oder verschenkt werden, ohne den Umweg über eine förmliche Gemeinschaftskonstruktion. Netzbetreiber sind als Organisatoren vorgesehen.

Für Unternehmen mit mehreren Standorten kommt eine praktische Erleichterung: Sie dürfen an einem Standort Strom erzeugen und an einem anderen verbrauchen, ohne dafür eine Energiegemeinschaft gründen zu müssen. Einen kompakten Überblick über die Änderungen für Haushalte hat die Energieberatung Niederösterreich zusammengestellt.

Netzentgelte ab 2027

Der dritte Block ist der technischste - und langfristig womöglich der folgenreichste. Zum 1. Jänner 2027 wird die Struktur der Netzentgelte über die Systemnutzungsentgelte-Verordnung völlig neu geregelt. Leitgedanke: Wenn die Bereitstellung flexibler Leistung günstiger ist als neue Leitungen, hat sie Vorrang. Im Hintergrund stehen geplante Netzinvestitionen von 29,5 Milliarden Euro in den kommenden zehn Jahren - Geld, das über die Netzentgelte hereinkommen muss.

Für Betreiber von PV-Anlagen ist ein Detail wichtig: Ab 2027 gibt es einen Versorgungsinfrastrukturbeitrag auf die Einspeisung. Er beträgt 0,05 Cent je Kilowattstunde, und Anlagen bis 20 kW sind davon ausgenommen - das deckt praktisch jede Hausdachanlage ab. Wer eine größere Anlage betreibt, sollte den Beitrag in die Kalkulation aufnehmen; im Verhältnis zu den aktuellen Einspeisetarifen von knapp sieben Cent ist er allerdings ein sehr kleiner Posten.

Was das unterm Strich heißt

Für den durchschnittlichen Haushalt ist das ElWG kein Gesetz, das die Rechnung sofort kleiner macht. Was es bringt, ist Nachvollziehbarkeit: getrennt ausgewiesene Rechnungsposten, begründungspflichtige Preiserhöhungen mit Rückführungspflicht, ein garantierter Anspruch auf beide Tarifarten. Für einkommensschwache Haushalte ist der Sozialtarif dagegen ein sehr konkreter Betrag. Und für alle, die selbst Strom erzeugen, verschiebt sich ab Oktober 2026 einiges in Richtung direkter Weitergabe statt Einspeisung zum Marktpreis.

Häufige Fragen

Was ist das ElWG?

Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz löst die bisherige Regelung des österreichischen Strommarkts ab. Der Nationalrat hat es am 11. Dezember 2025 mit Zweidrittelmehrheit beschlossen, gemeinsam mit dem Energiearmut-Definitionsgesetz. Es setzt die überarbeitete EU-Strombinnenmarkt-Richtlinie um und verankert erstmals das Klimaneutralitätsziel 2040.

Wer bekommt den Sozialtarif und wie hoch ist er?

Haushalte, die vom ORF-Beitrag befreit sind. Sie zahlen 6 Cent je Kilowattstunde bis zu einem Jahresverbrauch von 2.900 kWh. Jeder Stromlieferant, der Haushaltskunden beliefert, muss den Tarif anbieten. Er gilt seit 1. April 2026.

Darf mein Anbieter den Strompreis weiterhin einfach erhöhen?

Preisänderungen sind erlaubt, müssen aber mit tatsächlich gestiegenen Kosten begründet sein und dürfen die Gewinnspanne nicht wesentlich erhöhen. Fällt der Grund weg, muss der Preis binnen sechs Monaten wieder sinken. Kunden sind rechtzeitig zu informieren und können ohne Einschränkung kündigen.

Was ändert sich bei den Netzentgelten?

Zum 1. Jänner 2027 kommt eine völlig neue Struktur über die Systemnutzungsentgelte-Verordnung. Leitgedanke: Wenn bereitgestellte Flexibilität günstiger ist als neue Leitungen, hat sie Vorrang. Im Hintergrund stehen geplante Netzinvestitionen von 29,5 Milliarden Euro in zehn Jahren.

Kostet das Einspeisen künftig etwas?

Anlagen bis 20 kW speisen weiterhin kostenfrei ein - das deckt praktisch jede Hausdachanlage ab. Größere Anlagen zahlen ab 2027 einen Versorgungsinfrastrukturbeitrag von 0,05 Cent je Kilowattstunde.

Muss ich für den Sozialtarif den Anbieter wechseln?

Nein. Die Pflicht, den Tarif anzubieten, trifft jeden Lieferanten mit Haushaltskunden - also auch den eigenen. Beim Anbieterwechsel ist allerdings der ORF-Beitrags Service aktiv zu verständigen.